Herausgeber / Inhaltlich Verantwortlicher gem. § 5 TMG: WAGNER & FLORACK VERMÖGENSVERWALTUNG AG

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  • Bank- und Diplom-Kaufmann Dominikus Wagner
  • Diplom-Kaufmann Christian Florack
  • Martin Mansi
  • (Anschrift wie oben)
Vorstand:
  • Bank- und Diplom-Kaufmann Dominikus Wagner
  • Diplom-Kaufmann Christian Florack
  • Martin Mansi
AUFSICHTSRAT:
  • Prof. Dr. Tobias Amely
  • Heinrich Philipp Becker
  • Adrian Peter Hurler
  • Handelsregister: Registergericht Bonn 18797
  • Zulassungsnummer BaFin: 124378
  • Umsatzsteuer-ID: DE 278 866 515
AUFSICHTSBEHÖRDE:
  • Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
  • Marie-Curie-Straße 24-28
  • 60439 Frankfurt
  • Graurheindorfer Straße 108
  • 53117 Bonn
  • www.bafin.de
HAFTUNGSHINWEIS

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Sonstige rechtliche Hinweise

Unsere Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken, Art. 3 VO (EU) 2019/2088 vom 27.11.2019 (sog. Offenlegungsverordnung) inklusive Erklärung nach Art 5 OffenlegungsVO

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Art. 3 OffenlegungsVO) sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet. Eine Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale in unseren Anlagestrategien oder für sonstige konkrete Finanzinstrumente ist nicht beabsichtigt:

Als Unternehmen möchten wir einen Beitrag leisten zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels zu verringern. Neben der Beachtung von Nachhaltigkeitszielen in unserer Unternehmensorganisation selbst sehen wir es als unsere Aufgabe an, auch unsere Kunden in der Ausgestaltung der zu uns bestehenden Geschäftsverbindung für Aspekte der Nachhaltigkeit zu sensibilisieren.

Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen und oder eine schlechte Unternehmensführung können in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf den Wert der Anlagen und Vermögenswerte unserer Kunden haben. Diese sog. Nachhaltigkeitsrisiken können unmittelbare Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und auch auf die Reputation der Anlageobjekte haben. Da sich derartige Risiken letztlich nicht vollständig ausschließen lassen, haben wir für die von uns angebotenen Finanzdienstleistungen spezifische Strategien entwickelt, um Nachhaltigkeitsrisiken erkennen und begrenzen zu können.

Für die Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken versuchen wir Anlagen in solche Unternehmen zu identifizieren und möglichst auszuschließen, die ein erhöhtes Risikopotential aufweisen. Mit spezifischen Ausschlusskriterien sehen wir uns in der Lage, Investitionsentscheidungen (oder Anlageempfehlungen) auf umweltbezogene, soziale oder unternehmensbezogene Werte auszurichten. Hierzu greifen wir in der Regel auf im Markt anerkannte Bewertungsmethoden zurück.

Die Identifikation geeigneter Anlagen kann zum einen darin bestehen, dass wir in Investmentfonds investieren (bzw. empfehlen), deren Anlagepolitik bereits mit einem geeigneten und anerkannten Nachhaltigkeits-Filter zur Reduktion von Nachhaltigkeitsrisken ausgestattet ist. Die Identifikation geeigneter Anlagen zur Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisken kann auch darin bestehen, dass wir für die Produktauswahl in der Vermögensverwaltung (bzw. für die Empfehlungen in der Anlageberatung) auf anerkannte Rating-Agenturen zurückgreifen. Die konkreten Einzelheiten ergeben sich aus den individuellen Vereinbarungen.

Die Strategien unseres Unternehmens zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken fließen auch in die unternehmensinternen Organisationsrichtlinien ein. Die Beachtung dieser Richtlinien ist maßgeblich für die Bewertung der Arbeitsleistung unserer Mitarbeiter und beeinflusst damit maßgeblich die künftige Gehaltsentwicklung. Insoweit steht die Vergütungspolitik im Einklang mit unseren Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 OffenlegungsVO).

Erklärung zur Nicht-Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 OffenlegungsVO)

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Art. 4 Abs. 1 a Abs. 2 OffenlegungsVO bzw. Art. 4 Abs. 5 a OffenlegungsVO) sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet:

Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt (z.B. Klima, Wasser, Artenvielfalt), auf soziale – und Arbeitnehmerbelange haben und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein.

Wir haben grundsätzlich ein erhebliches Interesse daran, unserer Verantwortung als Finanzdienstleister gerecht zu werden und dazu beizutragen, derartige Auswirkungen im Rahmen unserer Anlageentscheidungen (bzw. Anlageempfehlungen) zu vermeiden. Die Umsetzung der hierfür vorgegebenen rechtlichen Vorgaben ist nach derzeitigem Sachstand jedoch aufgrund der bestehenden und noch drohenden bürokratischen Rahmenbedingungen unzumutbar. Überdies sind wesentliche Rechtsfragen noch ungeklärt.

Zur Vermeidung rechtlicher Nachteile sind wir daher derzeit daran gehindert, eine öffentliche Erklärung dahingehend abzugeben, dass und in welcher Art und Weise wir die im Rahmen unserer Investitionsentscheidungen (oder Anlageempfehlungen) nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Umweltbelange usw.) berücksichtigen. Daher sind wir gehalten, auf unserer Webseite zu erklären, dass wir diese vorläufig und bis zu einer weiteren Klärung nicht berücksichtigen ( 4 Abs. 1 b) OffenlegungsVO bzw. Art. 4 Abs. 5 b) OffenlegungsVO).

Wir erklären aber ausdrücklich, dass diese Handhabung nichts an unserer Bereitschaft ändert, einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel zu leisten, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels und anderer ökologischer oder sozialer Missstände zu verringern.

Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)

Die Wagner & Florack Vermögensverwaltung AG unterfällt der Begriffsbestimmung nach als Vermögensverwalter im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 2 AktG und hat daher seine Mitwirkungspolitik im Sinne von § 134b AktG zu beschreiben:

Das Unternehmen übt keine Aktionärsrechte i.S.v. § 134 b Abs. 1 Nr. 1 AktG aus, die auf einer Mitwirkung in der Gesellschaft basieren. Insbesondere werden keine in Bezug auf die Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften bezogenen Rechte wahrgenommen. Das Recht auf einen Gewinnanteil im Sinne der §§ 60ff. AktG sowie auf Bezugsrechte werden in Rücksprache mit den Kunden wahrgenommen.

Die Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Gesellschaften im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 2 AktG erfolgt durch Kenntnisnahme der gesetzlich angeordneten Berichterstattung der Gesellschaften in Finanzberichten sowie Adhoc-Mitteilungen.

Ein Meinungsaustausch mit den Gesellschaftsorganen und den Interessenträgern der Gesellschaft im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 3 AktG findet nicht statt.

Eine Zusammenarbeit mit anderen Aktionären im Sinne von § 134 b Abs. 1 Nr. 4 AktG findet nicht statt.

Beim Auftreten von Interessenkonflikten im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 5 AktG erfolgt eine Offenlegung gegenüber den Betroffenen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und eine Abklärung des Weiteren Vorgehens mit denselben.

Eine jährliche Veröffentlichung über die Umsetzung der Mitwirkungspolitik im Sinne von § 134b Abs. 2 AktG erfolgt nicht, weil eine entsprechende Rechtewahrnehmung nicht erfolgt.

Eine Veröffentlichung des Abstimmungsverhaltens im Sinne von § 134b Abs. 3 AktG erfolgt nicht, weil eine Teilnahme an Abstimmungen nicht erfolgt.

Information über wichtigsten Handelsplätze

Veröffentlichung gem. § 82 Abs. 9, 13 Nr. 4 WpHG i.V.m. Art. 65 Abs. 6 Satz 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 für das Geschäftsjahr 2023

 Die Wagner & Florack Vermögensverwaltung AG ist gem. § 82 Abs. 9, 13 Nr. 4 WpHG i.V.m. Art. 65 Nr. 6 Satz 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 verpflichtet, einmal jährlich für jede Klasse von Finanzinstrumenten die fünf Ausführungsgrundsätze, die ausgehend vom Handelsvolumen am wichtigsten waren, auf denen das Institut Kundenaufträge im Vorjahr ausgeführt hat, zu veröffentlichen. Ebenso stellen wir Ihnen hier Informationen über die erreichte Ausführungsqualität nach den Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2017/576 zur Verfügung.

Die Wagner & Florack Vermögensverwaltung AG leitet alle Aufträge zur Ausführung an Dritte weiter, sodass für die Ausführung der Kundenaufträge im Rahmen der Vermögensverwaltung und bei der Anlagevermittlung im Anschluss an eine Anlageberatung die Ausführungsgrundsätze der ausführenden Einrichtungen, in der Regel der Depotbanken der Kunden, gelten.

Das Wertpapierhandelsgesetz verpflichtet uns, Dienstleistungen im bestmöglichen Interesse unserer Kunden zu erbringen und in diesem Zusammenhang Verfügungen im Rahmen der Vermögensverwaltung bzw. bei der Durchführung von Kundenaufträgen alle hinreichenden Maßnahmen zu treffen, um für unsere Kunden das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Um der Best Execution-Verpflichtung nachzukommen, wählen wir die ausführenden Einrichtungen so aus, dass deren Ausführungsgrundsätze die bestmögliche Auftragsausführung gewährleisten, insbesondere das bestmögliche Ergebnis für unsere Kunden erreicht wird. Das bestmögliche Ergebnis orientiert sich am Gesamtentgelt, das sich aus dem Preis für das Finanzinstrument sowie sämtlichen mit der Auftragsausführung verbundenen Kosten, einschließlich der Gebühren und Entgelte des Ausführungsplatzes, der Kosten für Clearing und Abwicklung sowie allen sonstigen Gebühren, ergibt.

Vor der Auswahl lassen wir uns die Ausführungsgrundsätze der ausführenden Einrichtungen aushändigen, prüfen diese und vergleichen die Konditionen. Unsere Kriterien für die Auswahl sind:

– Preise der Finanzinstrumente (Kauf- und Verkaufspreise), (Gewichtungsfaktor 25 %)

– Gesamtkosten der Auftragsabwicklung, (Gewichtungsfaktor 35 %)

– Geschwindigkeit der Auftragsabwicklung, (Gewichtungsfaktor 10 %)

– Wahrscheinlichkeit der Auftragsausführung, (Gewichtungsfaktor 25 %)

– Abwicklungssicherheit und sonstigen Kriterien, (Gewichtungsfaktor 5 %)

Während der laufenden Geschäftsbeziehung überwachen wir, ob die ausführenden Einrichtungen die Aufträge im Einklang mit ihren Ausführungsgrundsätzen ausführen. Einmal jährlich überprüfen wir die Ausführungsgrundsätze der ausführenden Einrichtungen auf Einhaltung der o.g. Kriterien und würden bei Bedarf Änderungen an der Auswahl vornehmen. Die Auswahl der ausführenden Einrichtungen trifft der Kunde im Rahmen des Vertrags über die Erbringung von Dienstleistungen (z.B. im Vermögenverwaltungsvertrag), in der Regel durch ausdrückliche Kundenweisung für einen Auftrag oder durch Auswahl einer Depotbank. Die Wagner & Florack Vermögensverwaltung AG ist daher nicht verpflichtet, ein anderes Wertpapierdienstleistungsunternehmen für die Ausführung der Wertpapieraufträge auszuwählen. Den Kunden des Instituts wird mitgeteilt, dass in diesem Fall die Verpflichtung zur bestmöglichen Auftragsausführung keine Anwendung findet und die Wertpapieraufträge unter Umständen nicht bestmöglich ausgeführt werden.

Die Wagner & Florack Vermögensverwaltung AG hat die Ausführungsqualität der von den Kunden ausgewählten Depotbanken regelmäßig überwacht und dabei stichprobenartig überprüft, ob die Depotbank ihrer Best Execution Policy („BEP“) genügt und ob die Ausführung nach der BEP der jeweiligen Depotbank dauerhaft die bestmögliche Ausführung der Wertpapieraufträge gewährleistet. Die in 2021 durchgeführten Prüfungshandlungen haben ergeben, dass die Best Execution Policies der verschiedenen mit dem Institut kooperierenden Depotbanken eine bestmögliche Ausführung gewährleisteten und weder ein Wechsel der von dem Kunden ausgewählten Depotbank noch Weisungen des Instituts an die bisherige Depotbank, einen von der Best Execution Policy der Depotbank abweichenden Ausführungsplatz zu wählen, nicht erforderlich waren.

Wagner & Florack Vermögensverwaltung AG unterscheidet bei der Auftragsausführung nicht nach den verschiedenen Kundenkategorien (Privatkunde, professioneller Kunde, geeignete Gegenpartei) und behandelt sämtliche Kunden im Rahmen der Auftragsausführung gleich.

Es bestehen keine engen Verbindungen, Interessenkonflikte oder gemeinsamer Eigentümerschaften in Bezug auf alle depotführenden Lagerstellen (Abwicklungsbanken), auf denen Aufträge ausgeführt wurden. Es bestehen ferner keine Vereinbarungen mit den depotführenden Lagerstellen (Abwicklungsbanken) über etwaige geleistete oder erhaltenen Zahlungen sowie zu erhaltenen Abschlägen, Rabatten etc. Andere als in diesem Dokument veröffentlichte Finanzinstrumente und Geschäfte waren im Berichtsjahr nicht einschlägig.

Kategorie des
Finanzinstruments
Eigenkapitalinstrumente – Schuldtitel – Strukturierte Finanzprodukte – Börsengehandelte Produkte
Angabe, ob im Vorjahr im
Durchschnitt < 1
Handelsgeschäft pro
Geschäftstag ausgeführt
wurde
Nein
Vermögensverwaltung
Die fünf depotführenden
Lagerstellen
(Abwicklungsbanken), die
ausgehend vom
Handelsvolumen am
wichtigsten sind (in
absteigender Reihenfolge
nach Handelsvolumen)
Anteil des
Handelsvol.
als Prozentsatz
des gesamten
Volumens in
dieser Kategorie
Anteil der
ausgeführten
Aufträge als
Prozentsatz
aller Aufträge in
dieser
Kategorie
Prozentsatz
passiver
Aufträge
Prozentsatz
aggressiver
Aufträge
Prozentsatz
gelenkter
Aufträge
DAB Bank AG
LEI: 529900K42A9ZDI9LSI76
87,72% 93,54% n/a n/a n/a
UBS Europe SE
LEI: 5299007QVIQ7IO64NX37
7,21% 5,23% n/a n/a n/a
V-Bank AG
LEI: 529900FB29C36LKTAW50
5,07% 1,23% n/a n/a n/a

 

Kategorie des
Finanzinstruments
Eigenkapitalinstrumente – Schuldtitel – Strukturierte Finanzprodukte – Börsengehandelte Produkte
Angabe, ob im Vorjahr im
Durchschnitt < 1
Handelsgeschäft pro
Geschäftstag ausgeführt
wurde
ja
Anlageberatung mit Portfoliobezug
Die fünf depotführenden
Lagerstellen
(Abwicklungsbanken), die
ausgehend vom
Handelsvolumen am
wichtigsten sind (in
absteigender Reihenfolge
nach Handelsvolumen)
Anteil des
Handelsvol.
als Prozentsatz
des gesamten
Volumens in
dieser Kategorie
Anteil der
ausgeführten
Aufträge als
Prozentsatz
aller Aufträge in
dieser
Kategorie
Prozentsatz
passiver
Aufträge
Prozentsatz
aggressiver
Aufträge
Prozentsatz
gelenkter
Aufträge
DAB Bank AG
LEI: 529900K42A9ZDI9LSI76
86,26% 91,36% n/a n/a n/a
UBS Europe SE
LEI: 5299007QVIQ7IO64NX37
13,74% 8,64% n/a n/a n/a
V-Bank AG
LEI: 529900FB29C36LKTAW50
0% 0% n/a n/a n/a

 

Kategorie des
Finanzinstruments
Eigenkapitalinstrumente – Schuldtitel – Strukturierte Finanzprodukte – Börsengehandelte Produkte
Angabe, ob im Vorjahr im
Durchschnitt < 1
Handelsgeschäft pro
Geschäftstag ausgeführt
wurde
ja
Fonds-Advisory
Die fünf depotführenden
Lagerstellen
(Abwicklungsbanken), die
ausgehend vom
Handelsvolumen am
wichtigsten sind (in
absteigender Reihenfolge
nach Handelsvolumen)
Anteil des
Handelsvol.
als Prozentsatz
des gesamten
Volumens in
dieser Kategorie
Anteil der
ausgeführten
Aufträge als
Prozentsatz
aller Aufträge in
dieser
Kategorie
Prozentsatz
passiver
Aufträge
Prozentsatz
aggressiver
Aufträge
Prozentsatz
gelenkter
Aufträge
Kreissparkasse Köln
LEI: 529900RTSGHDD700D086
100% 100% n/a n/a n/a