Wagner & Florack unterliegt der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen.

Als bankenunabhängige, inhabergeführte Vermögensverwaltung und Vermögensberatung verfügt Wagner & Florack uneingeschränkt über diese Lizenz und unterliegt einer regelmäßigen Kontroll- und Berichtspflicht.

Bei der Auswahl der depotführenden Bank legt Wagner & Florack höchsten Wert auf eine einwandfreie Abwicklung und günstige Gebühren. Wertpapiere wie Aktien, Anleihen, Fonds oder Zertifikate bleiben grundsätzlich im Eigentum der Kunden.

Wagner & Florack ist Mitglied im Verband unabhängiger Vermögensverwalter (VuV).