Vermögens­verwaltungs­dienstleistungen dürfen in Deutschland nur Unternehmen erbringen, die im Besitz einer entsprechenden Zulassung durch die Bundesanstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht (BaFin) nach § 32 KWG sind.

Als bankenunabhängige, inhabergeführte Vermögensverwaltung und Vermögensberatung verfügt Wagner & Florack uneingeschränkt über diese Lizenz und unterliegt einer regelmäßigen Kontroll- und Berichtspflicht.

Bei der Auswahl der depotführenden Bank legt Wagner & Florack höchsten Wert auf eine einwandfreie Abwicklung und günstige Gebühren. Wertpapiere wie Aktien, Anleihen, Fonds oder Zertifikate bleiben grundsätzlich im Eigentum der Kunden.

Wagner & Florack ist Mitglied im Verband unabhängiger Vermögensverwalter (VuV).